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Rechtsanwalt in einem freien Mandatsverhältnis ist nicht arbeitnehmerähnlich tätig

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 03.02.2011 – 6 Ta 409/10 Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem freien Mandatsverhältnis ist mit der sozialen Typik eines Arbeitnehmers nicht vergleichbar und kann daher auch nicht als arbeitnehmerähnlich im Sinne des § 5 Abs. 1 … Weiterlesen

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