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Zum anwendbaren nationalen Recht bei Arbeitstätigkeit in verschiedenen EU-Ländern

EuGH, Urteil vom 15.03.2011 – C-29/10 Wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Vertragsstaaten ausübt, ist der Staat, in dem er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, derjenige,in dem oder von dem aus er unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte, die diese Tätigkeit kennzeichnen, … Weiterlesen

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Zur Frage, welches nationale Recht in einem Arbeitsverhältnis Anwendung findet

EuGH, Urteil vom 15.03.2011 – C-29/10 Wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Vertragsstaaten ausübt, ist der Staat, in dem er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, derjenige,in dem oder von dem aus er unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte, die diese Tätigkeit kennzeichnen, … Weiterlesen

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