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Kündigung unwirksam, wenn Arbeitgeber Betriebsrat nicht ausführlich genug unterrichtet
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 01.02.2011 – 9 Sa 1133/09 Eine Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, … Weiterlesen
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