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Die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden

Amtsgericht München, Urteil vom 27.12.2013 – 121 C 27553/12 Die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden. Der 54-Jährige Kläger aus dem Landkreis München ist privat krankenversichert. Er litt an Grauem Star, an … Weiterlesen

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