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Zur ärztlichen Informationspflicht hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten einer alternativen Behandlungsmethode
BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 – VI ZR 92/19 1. Die in § 630c Abs. 3 Satz 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information des Patienten soll den Patienten vor finanziellen Überraschungen schützen und ihn in die … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arztrecht
Verschlagwortet mit allternative Behandlungsmethode, Arzt Aufklärungspflicht
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