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Zur Wirksamkeit der Klauseln über eine Haftungsbegrenzung bei Verlust oder Bearbeitungsschäden des Reinigungsgutes
BGH. Urteil vom 04.07.2013 – VII ZR 249/12 1. Die Klauseln in Textilreinigungsverträgen mit Verbrauchern „Haftungsgrenze Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit … Weiterlesen
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