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BGH zur Haftung des Vorstands für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen

BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 – II ZR 287/02 a) Im Rahmen der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach § 826 BGB für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen ist nicht etwa nur der Differenzschaden des Kapitalanlegers in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen … Weiterlesen

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