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Zur Haftung eines Abschlussprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

BGH, Urteil vom 12. März 2020 – VII ZR 236/19 1. Eine Haftung des Abschlussprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB setzt voraus, dass Gegenstand der Prüfung eine nach Maßgabe des Handelsrechts vorgeschriebene Pflichtprüfung … Weiterlesen

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