Kündigungswelle der Gasversorgungsunternehmen
Derzeit erhalten viele Verbraucher unliebsame Post oder Mails von ihrem Gasversorger. Darin teilt das Gasversorgungsunternehmen dem Kunden mit, dass der bestehende Liefervertrag gekündigt werden müsse.
Grund für die Kündigung sind die derzeit explodierenden Preise an den Rohstoffmärkten.
Gaslieferung bleibt trotz Kündigung bestehen
Trotz der Kündigung besteht kein Grund zur Sorge, da Betroffene automatisch in die sog. Ersatzversorgung fallen. Die Gaslieferung wird also nicht eingestellt, sondern besteht weiterhin fort. Sie erfolgt dann zunächst durch den sog. örtlichen Grundversorger. Das ist dasjenige Unternehmen, welches die meisten Endverbraucher beliefert.
Kündigung auf Wirksamkeit überprüfen lassen
Dir mir vorgelegten Kündigungsschreiben gaben allen Anlass dazu, an deren Wirksamkeit zu zweifeln.
Sofern Sie Zweifel an der Wirksamkeit des Ihnen zugesandten Kündigungsschreibens haben, lassen Sie es mir gerne unverbindlich per Mail als pdf-Datei oder gut lesbare Fotodatei zur Überprüfung zukommen.
Schadensersatz einfordern
Sollte sich die Kündigung als unwirksam erweisen, können Sie Ihnen hierdurch entstandene Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen.
Ein solcher Schadensersatz ist nur solange gerichtlich durchsetzbar, solange kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versorgungsunternehmen eröffnet ist. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahren kann Schadensersatz nur noch bei dem eingesetzten Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung angemeldet werden. Die Aussichten auf Erhalt eines Erlöses aus einem solchen Insolvenzverfahren tendieren dann in aller Regel gegen Null.
Fredi Skwar
Rechtsanwalt