Wie lange muss man Unterlagen aufbewahren?
Dieser Frage gehen wir in diesem Video nach.
Das Video können Sie hier auf Youtube anschauen.
Videotranskript:
Hallo, habt Ihr Euch vielleicht schon mal die Frage gestellt, wie lange Ihr Unterlagen aufbewahren müsst? Dieses Video ist dann genau richtig für Euch! Mein Name ist Fredi Skwar, ich bin Rechtsanwalt in Hamburg, und dieser Frage gehen wir in diesem Video nach. Bis gleich.
Die Antwort auf die Frage, wie lange man Unterlagen aufbewahren muss, richtet sich danach, ob ihr als Unternehmer oder als Privatperson diese Frage stellt.
Als Unternehmer habt ihr alle Unterlagen, die für die Buchhaltung relevant sind – z. B. Kontoauszüge, Eröffnungsbilanzen, Abschlüsse, Fahrtenbücher – zehn Jahre lang aufzubewahren. Das ergibt sich aus § 147 AO bzw. § 257 HGB.
Für alle sonstigen Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Sonstige Unterlagen sind insbesondere die Geschäftskorrespondenz (dazu gehören auch die E-Mails) und Verträge wie auch Versicherungsverträge.
Für Privatpersonen besteht kaum gesetzliche Vorgaben, wie lange sie Unterlagen aufzubewahren haben. Eine Ausnahme bilden solche Unterlagen, die Werkleistungen an Eurem Grundstück betreffen. Solche Unterlagen sind zwei Jahre lang aufzubewahren. Das ergibt sich aus § 14b UStG.
Gewisse Unterlagen werdet Ihr jahrzehntelang oder sogar ein ganzes Leben lang aufbewahren. Hierzu gehört der Mietvertrag über eine Wohnung, die ihr vielleicht jahrzehntelang bewohnen werdet. Hierzu gehören das Impfbuch, eure Geburtsurkunde, aber auch Arbeitszeugnisse eurer Arbeitgeber. Auch die Korrespondenz mit der Rentenversicherung und Bescheinigungen, die an die Rentenversicherung erteilt wurden, sollten ein Leben lang aufbewahrt werden.
Dies soll’s zum heutigen Thema gewesen sein. Wenn Euch das Video gefallen hat, würde ich mich über ein Like freuen. Falls ihr weitere Fragen zu dem Thema haben, schickt mir gerne eine E-Mail unter ra@ra-skwar.de oder bucht einen 15-minütigen kostenlosen Erstberatungstermin unter www.rabüro.de. Bis zum nächsten Video.