AG Pinneberg, Beschluss vom 28.01.2019 – 71 IN 238/18
Über das Vermögen der Feldmühle GmbH ist am 28.01.2019 durch das Amtsgericht Pinneberg (71 IN 238/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Es wurde Eigenverwaltung angeordnet.
Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen bis zum 28.03.2019 bei dem Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin schriftlich anmelden.