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Keine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für Diensteanbieter aus Nicht-EU-Staat

LG Siegen, Urteil vom 09.07.2013 – 2 O 36/13 Ein Diensteanbieter mit Sitz in einem Nicht-EU-Staat ist nicht verpflichtet, auf seiner Website eine Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG vorzuhalten, auch wenn sich sein Angebot an deutsche Nutzer richtet. Da der … Weiterlesen

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