2022-09-16 Wer erfährt alles von Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahren?

Wer erfährt alles von Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens?

Wer einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellt, sollte darüber Bescheid wissen, wer alles von der Eröffnung erfahren kann. Hierüber informiert dieses Video:

Das Video können Sie hier auf Youtube anschauen.

Videotranskript:

Guten Tag! Stellen Sie sich vor, jemand beantragt, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Das Verfahren wird eröffnet. Wer erfährt nun alles von der Eröffnung dieses Verfahrens? Mein Name ist Fredi Skwar, ich bin Rechtsanwalt in Hamburg, und dieser Frage gehen wir in diesem Video einmal nach. Bis gleich!

Also: Wer erfährt davon, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde?

Alle Insolvenzgerichte in Deutschland sind verpflichtet, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens auf der Website insolvenzbekanntmachungen.de zu veröffentlichen. Jede und jeder kann auf dieser Website nach Insolvenzverfahren suchen. Dazu sind nur ganz wenige Angaben erforderlich: Es muss ein Bundesland angeklickt werden, ein Insolvenzgericht, und um die Ergebnisliste nicht zu lang werden zu lassen, kann man noch eine Stadt eingeben oder einen Namen. Mehr ist nicht erforderlich.

Wenn man sich ein Dokument anschauen will, klickt man rechts auf eine Lupe, und das Dokument öffnet sich. Dort wird der Schuldner mit seinem Namen, seinem Geburtsdatum und seiner Privatadresse angeben.

Ziel eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist es ja, die Restschuldbefreiung zu erreichen. Das ist sicherlich ein guter Grund, damit einem die Last von den Schultern genommen wird, immer wieder Gläubigerschreiben lesen müssen. Man muss sich aber auch darüber im klaren sein, dass für lange, lange Zeit die persönlichen Daten im Internet für jedermann sichtbar sind.

Wenn man mit Vornamen Peter oder Thomas oder Birgit oder Claudia heißt und mit Nachanmen Müller, Schulz oder Schmidt und dann auch noch in einer Großstadt wohnt, dann ist es vielleicht noch zu verwindern, dass die persönlichen Daten auf dieser Website gespeichert sind.

Wenn man in einer Kleinstadt oder auf dem Land wohnt, dann kann es sich vielleicht schon ein wenig anders verhalten, denn dann ist es ziemlich einfach zu identifizieren, wer dort alles in einem Verbraucherinsolvenzverfahren steckt.

Man muss sich auch darüber im klaren sein: Es betrifft nicht nur einen selbst, sondern es betrifft auch die Familie, also den Ehegatten und auch die Kinder.

Die Antwort auf die Frage, wer erfährt alles von der Eröffnung eines Insolvenzverfahren, lautet also: Im Zweifelsfalle jeder.

Da die Daten von jedermann eingesehen werden können, besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass dies auch durch Personen geschieht, die dem Schuldner oder Schuldnerin schaden wollen durch die Verwendung dieser Daten.

Wer als Schuldner nicht möchte, dass seine persönlichen Daten auf der Website insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht werden, sei an folgendes erinnert:

1. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
2. Es gibt die Möglichkeit der Abgabe einer Vermögensauskunft, früher Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.

Die Vermögensauskunft wird in das Schuldnerregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Wer die Vermögensauskunft und die dazugehörigen persönlichen Daten einsehen will, muss einen Antrag beim Schuldnerregister stellen und sein berechtigtes Interesse nachweisen. Und nein: Pure Neugierde ist kein berechtigtes Interesse.

Soviel heute zum Video „Wer erfährt alles von der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens?“ Wenn Ihnen das Video gefallen hat, würde ich mich über ein Like freuen.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, senden Sie mir gerne eine unverbindliche E-Mail an ra@ra-skwar.de, oder buchen Sie einen kostenlosen 15-minütigen Erstberatungstermin unter www.rabüro.de. Bis zum nächsten Video.

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