Vergessene Sache im Lokal gefunden – was macht man damit?
Ein Gast hat eine Sache in einem Lokal vergessen, und ihr findet sie. Was macht ihr nun am besten damit? Um diese Frage geht es in diesem Video.
Das Video können Sie hier auf Youtube anschauen.
Videotranskript
Hallo, stellt euch folgende Situation vor: Ihr geht zum Essen in ein Lokal. An dem Platz, an dem ihr euch hinsetzt, stellt ihr fest: Da hat der letzte Gast ein Buch vergessen. Dürft ihr das nun behalten? Mein Name ist Fredi Skwar, ich bin Rechtsanwalt in Hamburg, und dieser Frage werden wir in diesem Video nachgehen. Bis gleich.
Intro
Also: Dürft Ihr das Buch behalten? Ihr sagt: Natürlich nicht, es ist ja nicht mein Buch. Und damit habt ihr völlig recht.
Ihr wollt aber, dass der Eigentümer/die Eigentümerin das Buch zurückerhält, und ihr fragt Euch: Wie gehe ich da am besten vor?
Ihr kennt den Eigentümer/die Eigentümerin nicht. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Entweder ihr bringt das Buch zum Fundbüro oder einer Polizeidienststelle. Die zweite Möglichkeit: Ihr übergebt das Buch dem Lokalinhaber.
Zwar sind Sachen, die verloren gegangen sind, der zuständigen Behörde zu übergeben, wenn der Eigentümer nicht bekannt ist. Das steht in § 965 Abs. 2 BGB. Verloren ist eine Sache, die besitzlos geworden ist, aber nicht herrenlos. Dieses Buch wurde im Lokal vergessen, damit ist es aber nicht besitzlos, sondern es befindet sich im Besitz des Lokalinhabers. Dies auch dann, wenn er von dem Buch gar nichts weiß.
Die richtige Vorgehensweise ist also, dieses Buch an den Lokalinhaber oder einem Mitarbeiter zu übergeben. Diese haben dann die Fundsache an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Dies war’s zu diesem Thema. Wenn Euch das Video gefallen hat, würde ich mich über ein Like freuen. Solltet ihr weitere Fragen zu dem Thema haben, schickt mir gerne eine E-Mail unter ra@ra-skwar.de oder bucht einen 15-minütigen kostenlosen Erstberatungstermin unter www.rabüro.de. Bis zum nächsten Video.