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Zeugnis – Formulierung „kennen gelernt“ negativer Code?
BAG, Urteil des 9. Senats vom 15.11.2011 – 9 AZR 386/10 Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis darf gemäß § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO … Weiterlesen
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