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Zur zahnärztlichen Haftung wegen unzureichender Aufklärung über die Folgen bei Unterlassen einer gebotenen Behandlung
LG Mönchengladbach, Urteil vom 7. Januar 2015 – 4 S 74/14 Zur zahnärztlichen Haftung wegen unzureichender Aufklärung über die Folgen bei Unterlassen einer gebotenen Behandlung Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 28.05.2014 (Az.: … Weiterlesen
									
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					Verschlagwortet mit Aufklärungspflicht Zahnarzt, Wurzelkanalbehandlung				
				
				
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