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Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in dem selben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages vor
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2011 – 9 Sa 380/11 Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in dem selben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages vor.(Rn.18) Einer Vertragspartei ist das Wissen eines von ihr nur zu … Weiterlesen
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