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Zur Umlagefähigkeit der Kosten einer Baumfällung
BGH, Urteil vom 10. November 2021 – VIII ZR 107/20 Die Kosten der Fällung eines – wie hier – morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV. (Leitsatz des … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Mietrecht
Verschlagwortet mit Baumfällung, Umlagefähigkeit
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