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Zur Haftung des TÜV als Benannte Stelle wegen minderwertiger Silikon-Brustimplantate
OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2014 – 4 U 66/13 Der „TÜV Rheinland“ als sog. Benannte Stelle im Sinne des europäisch harmonisierten Medizinprodukterechts ist durch minderwertige Silikon-Brustimplantate des französischen Herstellers „Poly Implant Prothèse“ (Fa. PIP) geschädigten Frauen nach deutschem Recht weder … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilrecht
Verschlagwortet mit Brustimplantat, TÜV Rheinland
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