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Zur Unwirksamkeit der in einer Teilungserklärung enthaltenen Verpflichtung der Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei Jahren

BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 – III ZR 37/18 Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Teilungserklärung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei … Weiterlesen

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