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Auch vertrauliche Absprachen dürfen vor Gericht vorgetragen werden
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.03.2014 – 1 W 4/14 Die Parteien dürfen in einem Gerichtsverfahren grundsätzlich alles vortragen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten. Dies gilt auch, soweit der Tatsachenvortrag vertrauliche Absprachen der Gegenpartei mit ihrem Rechtsanwalt … Weiterlesen
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