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Zur Haftung des Tankstellenbetreibers für Schäden durch herabfallende Zapfpistole
Landgericht Limburg, Urteil vom 18.11.2011 – 3 S 159/11 Der Betreiber einer Tankstelle haftet für Fahrzeugschäden durch eine herabfallende Zapfpistole nicht allein aufgrund allgemeiner Billigkeitserwägungen, sondern nur bei erwiesener Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten, wenn das Schadensereignis auf einem Fehlverhalten eines vorherigen … Weiterlesen
									
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