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Zur Rückforderung öffentlicher Mittel wegen Vorliegen eines Scheinvertrages
VG Hamburg, Urteil vom 21.12.2016 – 2 K 932/14 1. Ein Auftraggeber, der mit seinen Honorarkräften vereinbart hat, dass diese ihm ihre Honorare unverzüglich spenden, und der von vornherein keinen Abfluss der als Honorare vereinbarten Gelder aus seinem Vermögen beabsichtigt … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Verwaltungsrecht
Verschlagwortet mit Scheinvertrag
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