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Befugnis des Vermieters zur einseitigen Änderung der Mietstruktur gilt auch für Altmietverträge
BGH, Urteil vom 21.09.2011 – VIII ZR 97/11 Mangels einer besonderen Übergangsregelung in Art. 229 § 3 EGBGB ist die Regelung des § 556a BGB, wonach der Vermieter abweichend von der getroffenen mietvertraglichen Regelung befugt ist, einseitig die Mietstruktur zu … Weiterlesen
									
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