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Frist der Bindung an gewählte Krankenkasse gilt auch bei anschließender Satzungsänderung der Kasse
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.08.2011 – L 1 KR 288/10 Die Bindungsfrist des § 175 Abs 4 SGB 5 gilt auch bei anschließenden Satzungsänderungen durch die gewählte Krankenkasse. (Rn.20) (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind … Weiterlesen
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