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Zur Anforderungen an Instruktionspflicht des Herstellers bei möglichen Gesundheitsgefahren des Produkts (hier: Kariesgefahr durch Kindertee)
BGH, Urteil vom 12.11.1991 – VI ZR 7/91 1. In Warnhinweisen über Produktgefahren muß die Art der drohenden Gefahr deutlich herausgestellt werden. Jedenfalls dann, wenn erhebliche Körper- oder Gesundheitsschäden durch eine Fehlanwendung des Produkts entstehen können, muß der Produktverwender aus … Weiterlesen
									
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