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Formbedürftigkeit einer Abrede über die Bezahlung des Kaufpreises für ein Grundstück

OLG Köln, Urteil vom 26.07.2012 – 18 U 186/11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt eine Abrede über die Anrechnung einer Vorauszahlung auf die beurkundete Kaufpreisforderung dem Beurkundungszwang nach § 313 S. 1 BGB (Rn. 42). Tenor Auf die … Weiterlesen

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