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Zustellung von Transportgut an völlig falsche Adresse ist Verstoß gegen Kardinalpflicht des Frachtführers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2011 – I-18 U 179/10, 18 U 179/10 Liefert ein Zustellfahrer eine aus vier Paketen bestehende Sendung unter völlig falscher Anschrift an einen nicht berechtigten Empfänger ab, stellt dies einen so eklatanten Verstoß gegen Kardinalpflichten des … Weiterlesen

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