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Zur Verkehrssicherungspflicht bei Auslegung eines sog. Holzpolters
LG Bonn, Urteil vom 18.07.2014 – 4 O 102/13 Holzpolter sind so auszulegen, dass die gelagerten Baumstämme auch beim Besteigen durch Spaziergänger nicht abrollen können. Im Schadenfall kann einem erwachsenen Waldbesucher ein Mitverschulden anzulasten sein. (Leitsatz des Gerichts) Tenor 1. … Weiterlesen
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