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Unfallverursacher haftet für seelische Folgeschäden des Unfallopfers, sofern es sich nicht um eine Bagatelle handelt
BGH, Urteil vom 30.04.1996 – VI ZR 55/95 1. Der Schädiger hat für seelisch bedingte Folgeschäden einer Verletzungshandlung, auch wenn sie auf einer psychischen Anfälligkeit des Verletzten oder sonstwie auf einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen, haftungsrechtlich grundsätzlich einzustehen. Eine Zurechnung kommt … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Autorecht
Verschlagwortet mit Haftung seelische Folgeschäden
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