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Grundsätze zur Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Tätigkeit gelten nicht zu Lasten eines außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehenden Dritten
BGH, Urteil vom 21.12.1993 – VI ZR 103/93 1. Es wird daran festgehalten, daß die Grundsätze zur Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Tätigkeit nicht zu Lasten eines außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehenden Dritten gelten (Bestätigung BGH, 1989-09-19, VI ZR … Weiterlesen