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Reiseunternehmen ist nicht verpflichtet, mit separatem Schreiben auf geänderte Flugzeiten hinzuweisen
Amtsgericht München, Urteil vom 03.05.13 – 281 C 3666/13 Flugzeit geändert, Flug verpasst! Das Reiseunternehmen ist nicht verpflichtet, auf eine Änderung der Flugzeiten mit einem separaten Schreiben hinzuweisen, wenn bereits in der Reisebestätigung auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass sich … Weiterlesen
									
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