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Zur Arzthaftung für unterlassene Behandlungsmaßnahme, die zum Behandlungszeitpunkt aber auch nicht Facharztstandard war
OLG München, Urteil vom 02.02.2012 – 1 U 5333/10 Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei bei einer Struma-Operation im Jahre 1994 nicht auch sämtliche zentrale Lymphknoten mit ausgeräumt wurden, da eine derartige Maßnahme im Jahre 1994 weder nach den … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arztrecht
Verschlagwortet mit geänderte Behandlungsmethoden, Kropf, Struma-Operation
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