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Wer sein Girokonto einem Fake-Onlineshop zur Verfügung stellt, haftet selbst den geschädigten Kunden
BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 – VIII ZR 302/11 Wer sein Girokonto einem Fake-Onlineshop zur Verfügung stellt, haftet selbst den geschädigten Kunden Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen vom 14. Oktober … Weiterlesen
									
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