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Fahrrad-Diebstahlversicherung umfasst idR nicht Diebstahl von Teilen eines Fahrrades
AG München, Urteil vom 23.11.2011 – 212 C 14241/11 Der gestohlene Stoßdämpfer… Wird eine Fahrrad-Diebstahlversicherung abgeschlossen, ist im Regelfall nur der Diebstahl des Fahrrades selbst (einschließlich der sich an diesem befindenden Teile) versichert. Der Diebstahl eines Teils des Fahrrades ist … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Versicherungsrecht
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