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Fotografische Aufnahmen als Beweismittel für vertragswidriges Verhalten von Mietern (hier: Erregung öffentlichen Ärgernisses
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.05.2006, 8 C 209/05 Fotografische Aufnahmen als Beweismittel für vertragswidriges Verhalten von Mietern (hier: Erregung öffentlichen Ärgernisses Die klagende Mieterin erhielt von der beklagten Vermieterin eine mietrechtliche Abmahnung. Darin hieß es, daß Zeugen beobachtet und dokmentiert … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Mietrecht
Verschlagwortet mit Erregung öffentlichen Ärgernisses, sexuelle Handlungen
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