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Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse
BSG, Urteil vom 06.03.2012 – B 1 KR 10/11 R Der Kläger kann wegen der Versorgung mit dem Arzneimittel Cialis zur Behandlung seiner erektilen Dysfunktion von der beklagten Ersatzkasse weder Kostenerstattung für die Vergangenheit noch künftige Naturalleistung beanspruchen. Die Behandlung … Weiterlesen
									
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					Verschlagwortet mit Cialis, erektile Dysfunktion				
				
				
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