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Unterzeichnetes Einwilligungsformular ist sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht Indiz für den Inhalt des ärztlichen Aufklärungsgespräches

BGH, Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 143/13 1. Das Gericht darf seine Überzeugungsbildung gemäß § 286 ZPO auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risikoaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig und “einiger” Beweis für ein Aufklärungsgespräch … Weiterlesen

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