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Allgemeiner Hinweis auf diebstahlgefährdete Ware verpflichtet den Frachtführer nicht zu besonderen Sicherungsmaßnahmen
BGH, Urteil vom 01.07.2010 – I ZR 176/08 Aufgrund des allgemeinen Hinweises in einem Frachtvertrag „ACHTUNG: Diebstahlgefährdete Ware! Wagen wird verplombt!“ muss der Spediteur/Frachtführer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass bei der Durchführung der Beförderung eine „besondere Gefahrenlage“ besteht, die das … Weiterlesen
									
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