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Zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Bauzaunes
Amtsgericht München, Urteil vom 26.4.12 – 244 C 23760/11 Der umgestürzte Bauzaun Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen, auch Windböen, standhalten. Allein schon durch das Umfallen des Zaunes besteht ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung. Im November 2010 fuhr … Weiterlesen
									
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