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Kein Schmerzensgeldanspruch bei unsachgemäßer Nutzung einer Ballettstange
Amtsgericht München, Urteil vom 30.8.13 – 281 C 11625/13 Seniorenballett Bei unsachgemäßer Nutzung einer Ballettstange und einer dadurch verursachten Verletzung besteht kein Schmerzensgeldanspruch gegen den Verein. Der Kläger aus München ist Mitglied in einem Münchner Sportverein. Er ist 75 Jahre … Weiterlesen
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