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Einseitig nur Ansprüche des Arbeitnehmers erfassende Ausgleichsklauseln in Arbeitsvertrag sind unwirksam
BAG, Urteil vom 21.06.2011 – 9 AZR 203/10 1. Ausgleichsklauseln, in denen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären sollen, dass Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht bestehen, sind nicht nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB … Weiterlesen
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