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Zu Frage des Vorliegens einer beharrlichen Arbeitsverweigerung
ArbG Berlin, Urteil vom 25.05.2012 – 28 Ca 4449/12 1. Der Tatbestand sogenannter „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ setzt in der Person des Arbeitnehmers dessen „intensive Weigerung“ (Nachhaltigkeit) voraus (wie BAG 21.11.1996 – 2 AZR 357/95 – NZA 1997, 487). 2. Von solcher … Weiterlesen
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