Wichtiger Hinweis zur Haftung von Rechtsanwalt Skwar bei Gefälligkeitsauskünften gegenüber Nichtmandanten

Herr Rechtsanwalt Skwar haftet seinen Mandanten für etwaige Schäden, die diesen aus einer im Rahmen eines Mandatsvertrages erfolgten fehlerhaften Beratung erleiden. Hierfür besteht für Herrn Rechtsanwalt Skwar eine Berufshaftpflichtversicherung.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine verbindliche telefonische Rechtsauskunft nur gegenüber Mandanten erfolgen kann.

Gefälligkeitsauskünfte gegenüber Nichtmandanten können sich nur auf allgemeine Verständnisfragen beschränken und sind stets unverbindlich. Eine Haftung von Herrn Rechtsanwalt Skwar für etwaige Schäden, die aus der Befolgung einer gegenüber Nichtmandanten erteilten Auskunft entstehen sollten, ist nach Maßgabe des § 675 Abs. 2 BGB ausgeschlossen.

Wortlaut des § 675 Abs. 2 BGB

„Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.“