Inkasso

Seit über dreißig Jahren bin ich erfolgreich auf dem Gebiet des Inkassos tätig und biete Ihnen professionellen Forderungseinzug von der ersten anwaltlichen vorgerichtlichen Mahnung über die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung bis zur Zwangsvollstreckung.

Schnell und günstig!

Durch das im Vergleich zu einem Klageverfahren schnelle und günstige gerichtliche Mahnverfahren können Sie binnen kurzer Zeit eine vollstreckbare Urkunde („Vollstreckungsbescheid“) erhalten, mit der die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist es besonders vorteilhaft, wenn Ihnen eine Kontoverbindung Ihres Schuldners bekannt ist. Dann kann durch Kontenpfändung Ihre Forderung beigetrieben werden. Ihr Schuldner erfährt davon, wenn ihn seine Bank über die durchgeführte Pfändung informiert. Dann ist das Geld schon bei Ihnen!

Ist Ihr Schuldner Grundstückseigentümer? Dann können Sie möglicherweise eine Grundschuld auf sein Grundstück eintragen lassen.

Wissen Sie, dass Ihr Schuldner zu Hause Geld und Wertsachen hat? Geld und handliche Kostbarkeiten Ihres Schuldners nimmt der Gerichtsvollzieher gleich mit.

Im Erfolgsfall kostenlos!

Im Erfolgsfalle ist meine Tätigkeit für Sie kostenlos. Dann bezahlt nämlich Ihr Schuldner Ihre Forderung und mein Honorar, welches ich bei ihm als Verzugsschaden geltend mache. Ob der Erfolgsfall eintritt, kann im voraus natürlich niemand wissen, nach meiner Erfahrung kommt er jedoch regelmäßig vor.

Ein Brief vom Rechtsanwalt wirkt…

Wer einen Brief vom Rechtsanwalt erhält, weiß: jetzt wird es ernst. Und so erlebe ich es auch regelmäßig, dass Schuldner, die auf private Mahnschreiben des Gläubigers nicht reagierten, nun zügig mit mir Kontakt aufnehmen, weil sie wissen: Ignorieren hilft jetzt nicht mehr weiter. In die Sache kommt wieder Bewegung, z. B. durch Aufnahme einer Ratenzahlung.

Sie haben weitere Fragen? Teilen Sie mir diese gerne per E-Mail an ra@ra-skwar.de mit. Ich werde Ihnen umgehend antworten.