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Zur Anwendung des Münchener Abkommens für einen Lufttransport in die Türkei

LG Darmstadt, Urteil vom 18.04.2012 – 7 S 227/11 Für den Transport eines Fernsehens in die Türkei per Luftfracht vor dem 26.03.2011 findet das Warschauer Abkommen (WA), nach diesem Zeitpunkt das Münchener Abkommen (MÜ) Anwendung (Rn. 10, 11). Im Falle … Weiterlesen

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