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Lieferung mangelhafter Parkettstäbe gibt keinen Anspruch auf Kostenersatz für Parkettneuverlegung

BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 – VIII ZR 211/07 a) Der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe schuldet im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB) nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe, das heißt die Verschaffung von Besitz und Eigentum … Weiterlesen

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