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Geltend gemachter Nacherfüllungsanspruch bleibt trotz später bewirkter Mängelbeseitigung bestehen

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017 – 14 U 199/16 1. Ist die gekaufte Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft und verlangt der Käufer nach seiner Wahl gemäß § 439 Abs. 1 BGB die Lieferung einer mangelfreien Sache, entfällt sein Anspruch … Weiterlesen

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